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   BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95   

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https://dejure.org/1996,15056
BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95 (https://dejure.org/1996,15056)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - X ZR 123/95 (https://dejure.org/1996,15056)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - X ZR 123/95 (https://dejure.org/1996,15056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mängel eines Kaufvertrages - Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - Gründungsgesellschafter einer GmbH - Vertragspartnereigenschaft - Unternehmensbezogenes Geschäft als Auslegungsregel für den Zweifelsfall - Anschein einer Anteilsinhaberschaft bei einer beabsichtigten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95
    Seine Anwendung setzt nicht nur voraus, daß der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich gemacht hat (BGH, Urt. v. 15.01.1990 - II ZR 311/88, MDR 1990, 799 = NJW 19.00.2678), sondern erfordert darüber hinaus, daß die Beteiligten, insbesondere der Vertragspartner des Erklärenden, von einer Personenverschiedenheit zwischen dem Handelnden und dem tatsächlichen Betriebsinhaber ausgegangen sind oder der Erklärungsgegner des Handelnden hiervon zumindest hätte ausgehen müssen.

    Tritt der Vertreter eines Unternehmensträgers gegenüber dem Geschäftspartner oder allgemein hingegen in der Weise auf, daß er den Eindruck erweckt, selbst oder gemeinsam mit anderen Träger des Unternehmens zu sein, muß er den so begründeten Schein gegen sich gelten lassen (BGH, Urt. v. 15.01.1990 a.a.O.).

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95
    Dem steht entgegen der Auffassung des Beklagten nicht entgegen, daß bei unternehmensbezogenen Geschäften im Zweifel davon auszugehen ist, daß nach dem Willen der Beteiligten der (tatsächliche) Betriebsinhaber Vertragspartner werden sollte (BGHZ 91, 148, 152 [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] ; BGH, Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94, MDR 1995, 347 [BGH 13.10.1994 - IX ZR 25/94] = NJW 1995, 43, 44; Urt. v. 06.04.1995 - III ZR 52/94, NJW-RR 1995, 991).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95
    Dem steht entgegen der Auffassung des Beklagten nicht entgegen, daß bei unternehmensbezogenen Geschäften im Zweifel davon auszugehen ist, daß nach dem Willen der Beteiligten der (tatsächliche) Betriebsinhaber Vertragspartner werden sollte (BGHZ 91, 148, 152 [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] ; BGH, Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94, MDR 1995, 347 [BGH 13.10.1994 - IX ZR 25/94] = NJW 1995, 43, 44; Urt. v. 06.04.1995 - III ZR 52/94, NJW-RR 1995, 991).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 52/94

    Kapitalbeteiligung an einem Immobilienprojekt - Rückzahlungsanspruch einer

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - X ZR 123/95
    Dem steht entgegen der Auffassung des Beklagten nicht entgegen, daß bei unternehmensbezogenen Geschäften im Zweifel davon auszugehen ist, daß nach dem Willen der Beteiligten der (tatsächliche) Betriebsinhaber Vertragspartner werden sollte (BGHZ 91, 148, 152 [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] ; BGH, Urt. v. 13.10.1994 - IX ZR 25/94, MDR 1995, 347 [BGH 13.10.1994 - IX ZR 25/94] = NJW 1995, 43, 44; Urt. v. 06.04.1995 - III ZR 52/94, NJW-RR 1995, 991).
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